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30% - Grenze am Kippen? (17.08.2009
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| Kategorie: Einkommensteuer |
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In der Land- und Forstwirtschaft, sowie um Garten- und Weinbau gilt für die Vermarktung eine Grenze für die ertragsteuerliche Einstufung der Einkünfte des Betriebes als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ein Grenze 30% des Einkaufswertes gemessen am Umsatz.
Der BFH hat mit Urteil vom 25.3.2009 (NWB 32/209 Seite 2458) nun seine bisherigen Grundsätze über Bord geworfen und eine Begrenzung auf 1/3 des Nettoumsatzanteiles oder 51500€ angenommen.
Ob die Finanzverwaltung die Einkommensteuerrichtlinien entsprechend ändert bleibt abzuwarten. |
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