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Absatzfonds verfassungswidrig (03.02.2009
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| Kategorie: Wettbewerbsrecht |
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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute, am Dienstag, den 3. Februar 2009 um 10:00 Uhr sein Urteil verkündet wonach die Zwangsabgabe der Agrarbetriebe in den Absatzfonds verfassungswidrig ist. Weitere Informationen finden Sie (unter anderem) auf folgender Internetseite:
http://www.absatzfonds-abschaffen.de/
Ergänzung vom 19. Februar 2009:
Viele Betriebsleiter fragen sich nun, inwieweit bereits geleistete Beiträge zurückgefordert werden können. Wir verweisen hierzu auf die Seite des Deutschen Bauernverbandes, der hier auf einem gesonderten Portal gerade auch diese Fragen beantwortet:
www.bauernverband.de
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